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Mit „Hoster“ meinte ich primär Usenet-, Stream- oder Share-Hoster - also professionelle Anbieter, die in großem Umfang digitalen Content verbreiten. Hier müssten die Juristen sicherlich eine entsprechende "praxistaugliche" Formulierung finden.
Zu Punkt 2: Hier muss ich widersprechen. Diese Argumentation gibt es schon seit den ersten Tauschbörsen, allerdings hat sich diese Sicht juristisch nicht durchgesetzt, was hunderttausende erfolgreiche P2P-Abmahnungen beweisen. Nicht zuletzt haben die Gerichte hier das entsprechende Konstrukt der "Störerhaftung“ entwickelt.
Zu Punkt 3: Mit dem Verweis auf die Vorratsdatenspeicherung bezog ich mich natürlich nur auf den Teil, der das Internet betrifft, nicht auf die Protokollierung der Handy-Daten oder sonstige Maßnahmen.
Zu Punkt 4: Die Motivation hinter dem TOR-Netzwerk und anderen Diensten mag zwar aus unserer Sicht ganz löblich sein, letzten Endes dienen sie aber auch nur dazu bestehende Gesetze zu umgehen (nämlich die Zensurgesetze anderer Länder). Nur nehmen wir uns das Recht heraus unsere Gesetze für "schutzwürdig“ und deren Gesetze für "nicht schutzwürdig“ zu erklären.
Wenn keine Möglichkeit besteht mittels Vorratsdatenspeicherung auf richterliche Anordnung die Anonymität eines Nutzers im Internet aufzuheben, können Sie das Urheberrecht sowie alle weiteren Gesetze, die mittels Kommunikationsmitteln begehbare Straftaten berücksichtigen, gleich ganz streichen, da sie dann sowieso zu zahnlosen Tigern werden. Einen Mittelweg sehe ich da leider nicht.
Mat11001
Mit „Hoster“ meinte ich primär Usenet-, Stream- oder Share-Hoster - also professionelle Anbieter, die in großem Umfang digitalen Content verbreiten. Hier müssten die Juristen sicherlich eine entsprechende "praxistaugliche" Formulierung finden.
Zu Punkt 2: Hier muss ich widersprechen. Diese Argumentation gibt es schon seit den ersten Tauschbörsen, allerdings hat sich diese Sicht juristisch nicht durchgesetzt, was hunderttausende erfolgreiche P2P-Abmahnungen beweisen. Nicht zuletzt haben die Gerichte hier das entsprechende Konstrukt der "Störerhaftung“ entwickelt.
Zu Punkt 3: Mit dem Verweis auf die Vorratsdatenspeicherung bezog ich mich natürlich nur auf den Teil, der das Internet betrifft, nicht auf die Protokollierung der Handy-Daten oder sonstige Maßnahmen.
Zu Punkt 4: Die Motivation hinter dem TOR-Netzwerk und anderen Diensten mag zwar aus unserer Sicht ganz löblich sein, letzten Endes dienen sie aber auch nur dazu bestehende Gesetze zu umgehen (nämlich die Zensurgesetze anderer Länder). Nur nehmen wir uns das Recht heraus unsere Gesetze für "schutzwürdig“ und deren Gesetze für "nicht schutzwürdig“ zu erklären.
Wenn keine Möglichkeit besteht mittels Vorratsdatenspeicherung auf richterliche Anordnung die Anonymität eines Nutzers im Internet aufzuheben, können Sie das Urheberrecht sowie alle weiteren Gesetze, die mittels Kommunikationsmitteln begehbare Straftaten berücksichtigen, gleich ganz streichen, da sie dann sowieso zu zahnlosen Tigern werden. Einen Mittelweg sehe ich da leider nicht.