Eine DNS-Sperre allein reicht nicht aus, da diese durch die Nutzung eines alternativen DNS-Servers kinderleicht umgangen werden kann. Wenn dann müsste auf DNS- und IP-Ebene gleichzeitig gesperrt werden. Was die praktische Umsetzung betrifft ist der amerikanische "Protect IP Act" da leider kein gutes Vorbild.
Zudem reicht die Sperrung "unkooperativer" Webseiten allein nicht aus, denn es stellt sich hierbei die Frage wie "legale" Angebote reguliert werden sollen. Oder wollen sie ernsthaft den Dienst RapidShare gleich komplett sperren lassen, weil dort irgendwann mal ein Lied illegal eingestellt wurde?
Meiner Meinung nach muss es daher neben Websperren gegen "unkooperativer" Dienste eine verpflichtende Vorratsdatenspeicherung für "kooperative" Dienste geben, um im Falle von Rechtsverletzungen die Anonymität der Downloader, mit der diese Dienste werben, aufzuheben.
Ich habe hierzu mal einen entsprechenden Vorschlag eingereicht: https://urheberrecht.enquetebeteiligung.de/proposal/740-Vorratsdatenspeicherung_f%FCr_Hoster_und_A.html