Mat11001 ist dafür
+1

Was sie schreiben ist alles korrekt und richtig. Allerdings sehe ich außer einem unspezifischen "Da müsste man mal was machen." keinen konkreten Handlungsvorschlag.

Meines Erachtens nach kann die Vorherrschaft dieser Dienstleister, die mit der Anonymität der Downloader werben, nur gebrochen werden, wenn diese zu einer Vorratsdatenspeicherung samt Herausgabe der Daten auf richterlichen Beschluss verpflichtet werden. Ich habe dahingehend einen entsprechenden Vorschlag hier bei Adhocracy eingereicht:

https://urheberrecht.enquetebeteiligung.de/proposal/740-Vorratsdatenspeicherung_f%FCr_Hoster_und_A.html