Adhocracy funktioniert am besten, wenn JavaScript aktiviert ist.
Diese Adhocracy-Installation wurde eingefroren. Sie können alles ansehen aber nichts bearbeiten.
You can log in using various external user accounts. Please be aware that the login via external providers may cause security and privacy related risks.
Diese Projektgruppe ist eingefroren - Bearbeiten oder Hinzufügen von neuen Beiträgen ist nicht möglich.
Gerade weil davon auszugehen ist, dass die Textvorlage zum § 45b als Verhandlungsbasis zu sehen ist, erscheint sie mir von großer Bedeutung. Ein "One-Size-fits-All"-Urheberrecht ist den Bedingungen des 21. Jahrhunderts nicht angemessen. Eine Differenzierung des UrhG nach Anwendungskontexten, besonders natürlich Bildung und Wissenschaft die ein besonderes öffentliches Interesse bedienen, ist meiner Ansicht nach unvermeidlich. Zudem ist für die bisherige für Anwender sehr undurchsichtige Streuung der Schranken, wie andere Diskutanten bereits erwähnten, unbedingt eine Lösung zu finden.
kontext ist dafür
Gerade weil davon auszugehen ist, dass die Textvorlage zum § 45b als Verhandlungsbasis zu sehen ist, erscheint sie mir von großer Bedeutung. Ein "One-Size-fits-All"-Urheberrecht ist den Bedingungen des 21. Jahrhunderts nicht angemessen. Eine Differenzierung des UrhG nach Anwendungskontexten, besonders natürlich Bildung und Wissenschaft die ein besonderes öffentliches Interesse bedienen, ist meiner Ansicht nach unvermeidlich. Zudem ist für die bisherige für Anwender sehr undurchsichtige Streuung der Schranken, wie andere Diskutanten bereits erwähnten, unbedingt eine Lösung zu finden.