Wenn ein Verlag eine Datenbank mit DRM in der Benutzung gegen Missbrauch schützt, dann muss er auch sicherstellen, dass die DRM-Mechanismen über die gesamte Nutzungszeit (Schutzdauer) auch greifen. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein mittelgroßer deutscher Verlag hat sein Lexikon auf CD vertrieben und mit einem DRM-Schutzmechanismus versehen, der an die Hardware gekoppelt war. Die Nutzung eines Standardlexikons liegt sicherlich bei über 10 Jahren. Jedesmal wenn die Hardware gewechselt wurde musste ein neuer DRM-Key beim Verlag beantragt werden. Nach 8 Jahren war der Verlag nicht mehr in der Lage einen neuen DRM-Key zur Verfügung zu stellen und somit konnte das Lexikon nicht mehr zur Verfügung gestellt werden. DRM-Mechanismen in der wissenschaftlichen Informationsversorgung müssten eigentlich verboten werden, denn sie hindern die Bibliotheken daran, das wissenschaftliche Wissen über Generationen zur Verfügung zu stellen.