Ich finde, das Abmahnunwesen gehört vielmehr über das Strafrecht behandelt - rechtsmissbräuchliche Abmahnungen, d.h. solche, bei denen höhere Kosten berechnet werden als anfallen/berechtigt sind, müssen zum Entzug der Anwaltszulassung und (da gewerbsmäßiger Betrug in unzähligen Fällen!) zu spürbaren (>2 Jahre) Haftstrafen für die Verantwortlichen (Anwälte und Auftraggeber) führen.
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jan
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