Ich bin mir nicht sicher, ob man die Beweislast beim Nutzer ansiedeln sollte. Ich würde eher weiterhin von der Unschuldsvermutung ausgehen und vom Urheber/von der Verwertungsgesellschaft den Beweis einer kommerziellen Nutzung fordern.

Bei begründetem Verdacht auf kommerzielle Nutzung könnte ja die Polizei/die Staatsanwaltschaft hinzugezogen werden.