"Diskussionswürdig wäre meines Erachtens, die genannten Werke für private Zwecke freizugeben."

Spricht da etwas dagegen?

Ich würde mich sogar für eine Verallgemeinerung von "privat" auf "nicht-kommerziell" aussprechen (wie auch immer man die beiden Begriffe genau definiert). Das könnte es z.B. auch gemeinnützigen Organisationen ermöglichen, die von Steuergeldern finanzierten Werke zu nutzen.