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    Für eine Bestandsaufnahme zur Schutzdauer werden Internationale Regelungen zur Harmonisierung (Zeile 16-22) viel zu knapp aufgeführt. Insbesondere solche mit Bezug zur Rechtsstellung ausserhalb der EU. z.B. TRIPS, WIPO etc. werden ausgespart. Dabei spielt es auch keine Rolle das hierbei viele Punkte aus anderen Konventionen übernommen wurden. So ist die Erläuterung aber IMHO unvollständig und auch irreführend. Insbesondere bei rekursiven Fragen des Urheberrechts durch internationale Abkommen wird es schnell unübersichtlich.

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    Für eine Bestandsaufnahme zur Schutzdauer werden Internationale Regelungen zur Harmonisierung (Zeile 16-22) viel zu knapp aufgeführt. Insbesondere solche solche, mit Bezug zur Rechtsstellung ausserhalb der EU. z.B. TRIPS, WIPO etc. werden ausgespart. Dabei spielt es auch keine Rolle das hierbei viele Punkte aus anderen Konventionen übernommen wurden. So ist die Erläuterung aber IMHO unvollständig und auch irreführend. Insbesondere bei rekursiven Fragen des Urheberrechts durch internationale Abkommen wird es schnell unübersichtlich.

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    Für eine Bestandsaufnahme zur Schutzdauer werden Internationale Regelungen zur Harmonisierung (Zeile 16-22) viel zu knapp aufgeführt. Insbesondere solche, mit Bezug zur Rechtsstellung ausserhalb der EU. z.B. TRIPS, WIPO etc. werden ausgespart. Dabei spielt es auch keine Rolle das hierbei viele Punkte aus anderen Konventionen übernommen wurden. So ist die Erläuterung aber IMHO unvollständig und auch irreführend. Insbesondere bei rekursiven Fragen des Urheberrechts durch internationale Abkommen wird es schnell unübersichtlich.