Nachtrag: Es muss eine ganz klare Deffinition dessen her, was unter Nutzung durch den Bürger zu verstehen ist. Weitere Veröffentlichungen müssen ausgeschlossen werden.
Hintergrund: Sie sind schlecht und befristet bezahlter Mitarbeiter in einem steuerfinanzierten Projekt. Es ist Ihr Interesse, dass das Projekt in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird. Sie machen freiwillig Vorträge, Flyer und Führungen. Und nach 8 bis 14 Tagen sehen Sie in der Samstagsbeilage der Zeitung oder dem Anzeigenblättchen, dass da jemand Ihre Arbeit als die seine ausgibt bzw. schlicht seine Quellen nicht nennt oder auch nur pauschal auf die zuständige Behörde verweist.