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    digulla · angelegt
     

    Ich finde die Formulierung gar nicht so ungeschickt. Wenn man "die Serversoftware freizugeben" verlangt, dann bedeutet das in der Praxis: Man kann vor Gericht Spezialfälle verhandeln.

    Wenn man dagegen im Text versucht 100% exakt alle Fälle zu formulieren, dann wir entweder das Gesetz völlig unverständlich, viel zu lang oder in der Praxis leicht zu umgehen.

    Die Idee mit dem Escrow Service ist auch gut. Evtl. könnte z.B. die Zentralbibliothek so eine Funktion übernehmen.

    Alternativ könnte man Hersteller verpflichten einen vom Bund betriebenen DRM Server zu verwenden (d.h. alle müssen die gleiche, gesetzeskonforme, TÜV-geprüfte DRM Funktion anbieten).