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Freigabe der Serversoftware bei Abschaltung von Servern


Wenn der Hersteller einer kommerziellen Software, die zu Ihrer Funktion einen Server braucht (z.B. Aktivierungsserver, Gameserver, Verzeichnisserver, Lizenzserver) den entsprechenden Service einstellt (d.h. die Server abschaltet), dann soll er die Pflicht haben die Serversoftware freizugeben damit Anwender eigene Server aufsetzen und die Client-Software weiter nutzen können.

Käufer von Software werden ansonsten durch das Abschalten des Servers quasi "enteignet", weil die Software nicht mehr nutzbar ist, und unangemessen benachteiligt.


Diskussionen

  • Mir fehlen noch viele Details in dem Vorschlag, mindestens:

    • Was bedeutet „die Serversoftware freizugeben“ genau?
      • Quelltexte?
      • Nutzungsrechte?
        • Auch für den Betrieb des Servers für ausländische (Ex-)Kunden?
        • Der Betrieb wird in der Regel erfordern, dass korrekte Aktivierungsdaten weiterhin von nicht korrekten unterschieden werden können; soll der Anbieter verpflichtet werden, entsprechendes Datenmaterial zur Verfügung zu stellen, oder sollen seine entsprechenden Schutzmaßnahmen qua Gesetz auf die Zeit beschränkt werden, die er den Serverdienst selbst zur Verfügung stellt?
      • Änderungsrechte?
    • Bezieht sich das auch auf Aktivierungen älterer Versionen, insbesondere bei typischerweise regelmäßig aktualisierter Software?
    • Sollen Anbieter verpflichtet werden, einen escrow service zu verwenden, bei dem die im Zweifel zu veröffentlichenden Daten hinterlegt werden müssen?
    • Welche Ausfallzeiten sind hinzunehmen, bevor ein Kunde gerichtlich feststellen lassen kann, dass der Anbieter den Serverdienst offenbar eigentlich doch eingestellt hat?
    • Was ist mit Anbietern, die komplett vom (deutschen) Markt verschwinden?
    • Ich finde die Formulierung gar nicht so ungeschickt. Wenn man "die Serversoftware freizugeben" verlangt, dann bedeutet das in der Praxis: Man kann vor Gericht Spezialfälle verhandeln.

      Wenn man dagegen im Text versucht 100% exakt alle Fälle zu formulieren, dann wir entweder das Gesetz völlig unverständlich, viel zu lang oder in der Praxis leicht zu umgehen.

      Die Idee mit dem Escrow Service ist auch gut. Evtl. könnte z.B. die Zentralbibliothek so eine Funktion übernehmen.

      Alternativ könnte man Hersteller verpflichten einen vom Bund betriebenen DRM Server zu verwenden (d.h. alle müssen die gleiche, gesetzeskonforme, TÜV-geprüfte DRM Funktion anbieten).

  • Dominic ist dagegen
    +1

    Der Vorschlag macht eigentlich keinen Sinn, weil das ganze Konzept (DRM) schon auf die Enteignung des Kunden ausgerichtet ist. Wenn man dem Anwender die Technik überlässt, funktioniert das ganze Prinzip nicht mehr (und man könnte gleich darauf verzichten).

    Ich finde es sinnvoller, hier auf eine Einsicht bei den Anbietern zu drängen - notfalls mit Verweigerung des Angebotes und dem Hinweis auf den Grund für diese Entscheidung.

    Noch besser wäre allerdings, wenn der Gesetzgeber solche Versuche von "Digitaler Entrechtung" gleich ganz verbietet, was aber kaum Aussicht auf Erfolg haben dürfte.

    • Es gibt Hersteller die die Server-Software freigeben und es gibt Hersteller, die die Server-Software lieber monopolistisch verwalten weil Sie damit zusätzliche Gewinne generieren wollen (z.B. über monatliche Zahlungen zusätzlich zum Preis der Client-Software).

      Natürlich werden dazu Mechanismen des DRM genutzt. Solange jedoch der Hersteller die notwendigen Server zu den vorher bekannten Bedingungen bereitstellt ist dies eine legitime Vertragsgestaltung, denn es muss ja niemand die Client-Software kaufen der nicht mit den Bedingungen einverstanden ist.

      Wenn jedoch der Hersteller die Server abschaltet ohne den Server zu veröffentlichen wird der Käufer unfair benachteiligt, weil er dann tatsächlich enteignet wird, weil seine Client-Software schlagartig vollkommen nutzlos wird. Dagegen wendet sich dieser Antrag.

      Es geht hier um "Fair Use" und einen Interessenausgleich zwischen Hersteller und Kunde für den Fall, dass ein Hersteller ein Angebot einstellt.

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