Wenn es sich um ein exotisches Produkt handelt, welches keinerlei Marktdurchdringung und damit annähernde (semi)Monopolstellung in sicht trägt, mag es angehen.

Wenn der Kunde aber keine Alternative hat, da durch die hohe Marktdurchdringung dieses Produkt den Status eines Quasi-Standards hat (Microsoft-Produkte) darf eine solche Konsumenten-Knebelung nicht zulässig sein.

Ebenso besteht die nicht geringe (schon beschriebene) Gefahr des Verschwinden des Anbieters vom Markt, welche gleichzeitig alle seine Produkte nutzlos werden läßt, falls eine erneute Aktivierung nötig wird, aber nicht mehr durchführbar ist.