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    bkt · angelegt
     

    Alle z.B. mit Fördermitteln der Öffentlichen Hand erstellten "Produkte/Leistungen" sind bereits durch Steuergelder ausfinanziert. Hier hat der Bürger einen Anspruch auf "seinen" freien (weil steuerfinanzierten) Nutzungsanteil.

    Ebenso betrifft dies alle Leistungen der Öffentlichen Hand (z.B. der Kataster- und Vermessungsverwaltung) Die Leistungen dieser Behörden sind von den Steuerbürgern bereits zu 100% ausfinanziert, so dass diese einen Anspruch auf kostenlose Nutzung haben.

    Ausgenommen davon sind ausschliesslich wiederkehrende Dienstleistungen der Verwaltung (z.B. Anfertigen von Kopien etc.)