Zu den Rundfunkanstalten: Könntest du deine Aussage >>Auch Produktionen des öffentlichen Rundfunks sind durchaus eine (meines Wissens relevante) Einnahmequelle der Rundfunksanstalten<< vielleicht näher belegen?
In dem Fall wäre natürlich zu prüfen, ob man die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht von der Regelung insofern ausnimmt, als dass man deren Werke nur für nicht-kommerzielle Zwecke freigibt.