Sehe ich nicht so. Mir ist der alternative umfassendere Vorschlag zu pauschal und undurchdacht (siehe mein Kommentar dort). Ich finde diesen Vorschlag spezifischer, da er nur auf das wissenschaftliche Publizieren zugeschnitten ist.
Nicole Simons Satz "Dieses Recht kann auch heute nicht abbedungen werden - es ist nur so, daß die Leute das eben unbegrenzter einräumen (müssen)." ist in sich widersprüchlich, denn wenn heute Wissenschaftler einem Verlag ein unbegrenztes Verwertungsrecht einräumen müssen, dann IST das Nutzungsrecht abbedungen. Die Frage ist, welcher Verlag dann noch Autorenverträge macht, wenn er das Verwertungsrecht nur 6 Monate hält, es also oft schon zum Zeitpunkt des Erscheinens der Publikation schon erloschen ist.
Vielleicht ist es konsequenter, dass die Verwertung für nicht-kommerzielle (insb. wissenschaftliche) Zwecke ohne Frist grundsätzlich nicht abbedungen werden kann? Verlage können dann nur noch in dem Maße Geld verdienen, wie ihr erzeugter Mehrwert (z.B. Qualitätssicherung durch Review-Prozess) wertgeschätzt wird.