Jein. Ein Wegfall des Schutzes der entwickelten Dingsda (technische Neuerungen, urheberrechtlich relevante Werke, was-auch-immer) würde einen (in vielen Fällen nennenswert großen) Marktvorteil des Unternehmens, das selbst auch Zeit und Kapital investiert hat, negieren.

Gerade Technologieförderung für kleinere Unternehmen, insbesondere Start-Ups, basiert im derzeitigen Modell aber ziemlich stark auf diesem Marktvorteil und scheint mir politisch wünschenswert zu sein.