Mir fehlen noch viele Details in dem Vorschlag, mindestens:
- Was bedeutet „die Serversoftware freizugeben“ genau?
- Quelltexte?
- Nutzungsrechte?
- Auch für den Betrieb des Servers für ausländische (Ex-)Kunden?
- Der Betrieb wird in der Regel erfordern, dass korrekte Aktivierungsdaten weiterhin von nicht korrekten unterschieden werden können; soll der Anbieter verpflichtet werden, entsprechendes Datenmaterial zur Verfügung zu stellen, oder sollen seine entsprechenden Schutzmaßnahmen qua Gesetz auf die Zeit beschränkt werden, die er den Serverdienst selbst zur Verfügung stellt?
- Änderungsrechte?
- Bezieht sich das auch auf Aktivierungen älterer Versionen, insbesondere bei typischerweise regelmäßig aktualisierter Software?
- Sollen Anbieter verpflichtet werden, einen escrow service zu verwenden, bei dem die im Zweifel zu veröffentlichenden Daten hinterlegt
interlegtwerden müssen? - Welche Ausfallzeiten sind hinzunehmen,
hizunehmen,bevor ein Kunde gerichtlich feststellen lassen kann, dass der Anbieter den Serverdienst offenbar eigentlich doch eingestellt hat? - Was ist mit Anbietern, die komplett vom (deutschen) Markt verschwinden?