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Das Kriterium, ob etwas durch Steuern oder Abgaben finanziert wurde, ist meiner Meinung nach nicht geeignet für die Lizenzfrage herangezogen zu werden.
Ein solches Vorgehen würde die finanzielle Unterstützung für Unternehmen höchst unatraktiv machen. Folge: Private Unternehmen würden sich stärker lukrativen Projekten widmen. Produkte abseits des Massenmarktes würden gemieden. Heißt weniger Vielfalt im Angebot.
Fairerweise müssten die Forderungen auch an Unternehmen anderer Branche gestellt werden. Z.B. müsste ein subventionierter Bauer seine Erzeugnisse kostenlos abgeben.
Private Investoren, die in Projekte, die Fördermittel erhalten, investieren könnten keine Refinanzierung erwarten und würden sich zurückziehen. Die Projekte würden also sterben oder müssten voll über Förderung gestüzt werden, was wiederum die Allgemeinheit stärker belasten würde.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk würde seine Inhalte gern kostenlos übers Internet zur Verfügung stellen. Dies ist ihm aus wettbewerbsrechtlichen Gründen untersagt worden (meiner Meinung nach zurecht). Den privaten Anbietern im Internet ist eine Konkurrenz zu den gebührenfinanzierten Inhalten der Öffentlichrechtlichen nicht zuzumuten.
Da der hier zu diskutierende Vorschlag sogar noch weiter greift, sind auch hier die gleichen wettbewerbsrechtlichen Bedenken anzumelden.
maba ist dagegen
Das Kriterium, ob etwas durch Steuern oder Abgaben finanziert wurde, ist meiner Meinung nach nicht geeignet für die Lizenzfrage herangezogen zu werden.
Ein solches Vorgehen würde die finanzielle Unterstützung für Unternehmen höchst unatraktiv machen. Folge: Private Unternehmen würden sich stärker lukrativen Projekten widmen. Produkte abseits des Massenmarktes würden gemieden. Heißt weniger Vielfalt im Angebot.
Fairerweise müssten die Forderungen auch an Unternehmen anderer Branche gestellt werden. Z.B. müsste ein subventionierter Bauer seine Erzeugnisse kostenlos abgeben.
Private Investoren, die in Projekte, die Fördermittel erhalten, investieren könnten keine Refinanzierung erwarten und würden sich zurückziehen. Die Projekte würden also sterben oder müssten voll über Förderung gestüzt werden, was wiederum die Allgemeinheit stärker belasten würde.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk würde seine Inhalte gern kostenlos übers Internet zur Verfügung stellen. Dies ist ihm aus wettbewerbsrechtlichen Gründen untersagt worden (meiner Meinung nach zurecht). Den privaten Anbietern im Internet ist eine Konkurrenz zu den gebührenfinanzierten Inhalten der Öffentlichrechtlichen nicht zuzumuten. Da der hier zu diskutierende Vorschlag sogar noch weiter greift, sind auch hier die gleichen wettbewerbsrechtlichen Bedenken anzumelden.