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    Nicole Simon SV · angelegt
     

    Dagegen weil: Der Urheber hat schon heute die Möglichkeit, das ausschließliche Nutzungsrecht zeitlich zu begrenzen. Dieses Recht kann auch heute nicht abbedungen werden - es ist nur so, daß die Leute das eben unbegrenzter einräumen (müssen).

    Auch dagegen weil es mir nicht weit genug geht: Was mit öffentlichen Geldern finanziert wird, hat der Öffentlichkeit (und damit auch wieder dem Urhheber) frei zur Verfügung zu stehen.