"Es wäre anzudenken, auf § 97a II UrhG zu verweisen und klarzustellen, dass dieser auch für den Fall der erstmaligen Filesharing-Abmahnung gilt."
Sie werden es kaum glauben: Meine ursprünglich schriftliche Anregung an einige Politiker sieht genau das auch vor. Ich wollte es hier nur nicht in die Länge treiben ;)