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    jensferner · angelegt
     

    Ja, auch hier wäre eine "Verbraucher-Regelung" in diesem Sinn angebracht: "Für Klagen aus unerlaubten Handlungen ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist. Bei Klagen gegen einen Verbraucher wegen eines im Internet begangenen Deliktes ist jedoch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Verbraucher seinen Wohnsitz begründet".