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Mein Änderungsantrag ist eher als Themenvorschlag gedacht: |
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Wert und Wertschätzung von Kultur und Wirtschaft ist |
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bereits der Deutsche Bundestag in der Enquete Kommission |
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„Kultur in Deutschland“ eingegangen. |
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Dem im Juli 2010 vom Bundesminister für Wirtschaft und |
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Technologie vorgestellten Monitoringbericht zufolge hat |
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sich die Zahl der Erwerbstätigen im Kulturbereich in den |
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letzten Jahren kontinuierlich erhöht und mittlerweile die |
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Millionenmarke überschritten. Der Umsatz der Branche |
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erhöhte sich im selben Zeitraum von 117 auf über 131 Mrd. |
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Euro, was einem Wachstum von 12,3 % und durchschnittlichen |
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1,9 % jährlich entspricht. Selbst die Wirtschaftskrise |
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konnte der Kultur- und Kreativwirtschaft nur wenig anhaben: |
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Auch ihr Umsatz ging zwar von 2008 auf 2009 zurück, jedoch |
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nur um 3,5 %, während die Gesamtwirtschaft im selben |
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Zeitraum 8,5 % einbüßte. Im Jahr 2009 lag der Umsatzanteil |
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der Kultur- und Kreativwirtschaft an der Gesamtwirtschaft |
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bei 2,7 % und damit über dem der Chemieindustrie. Anders |
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als etwa bei der Autoindustrie, wo 97 % des Umsatzes von |
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einer Handvoll Großunternehmen erzielt werden, zeichnen bei |
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den Kreativschaffenden die Kleinunternehmer im Sinne der |
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EU-Definition (bis zu 10 Millionen Euro Umsatz im Jahr) für |
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einen Großteil des Branchenumsatzes verantwortlich: 43 % |
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beispielsweise im Jahr 2008, während Unternehmen mit |
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mindestens 50 Millionen Euro Umsatz im selben Jahr auf 41 % |
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kommen. Die Zahlen zeigen, dass Kreativität ein immer |
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bedeutenderer Wirtschaftsmotor ist. |
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Der Kultur- und Kreativwirtschaft kommt in der digitalen |
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Welt |
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**Agenda** |
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* Stellungnahme zu Urheberrecht und marktwirtschaftliche |
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Prinzipien |
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Bedeutung der Kreativwirtschaft für die Kreativität |
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Kreativität hat einen über die Wirtschaftssphäre |
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hinausgehenden gesellschaftlichen Wert. Bei der Abwägung |
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muss differenziert werden: Der wirtschaftsökonomische Wert |
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im Sinne eines Beitrags der Kreativwirtschaft zum |
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Bruttosozialprodukt darf nicht mit dem |
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volkswirtschaftlichen Wert kreativen Schaffens für die |
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Kommunikationsgesellschaft verwechselt werden. Der |
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Tauschwert von Wissensgütern sollte nicht mit dem |
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idealistischen Wert des Immaterialguts ("geistiges |
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Eigentum") eines Urhebers, dem ästhetischen Wert |
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künstlerischer Erzeugnisse oder der künstlerischen Leistung |
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als solcher verwechselt werden. |
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Weniger eindeutig als die volkswirtschaftliche Bedeutung |
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der Kreativwirtschaft ist die Rolle der unterschiedlichen |
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wirtschaftlichen Akteure für das Hervorbringen von |
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Kreativität. Auch im digitalen Zeitalter sind zumeist |
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Investitionen notwendig, um die Entstehung von Werken zu |
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befördern und dem jeweiligen Werk zum Markterfolg zu |
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verhelfen. Zu diesen Investitionen gehören nicht nur |
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finanzielle Mittel sondern auch Know-How. Unbekannte |
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Künstler ohne finanzielle Unterstützung oder entsprechende |
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Partnerschaften werden derzeit nur selten so erfolgreich, |
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dass sie von den Einnahmen leben können. Es ist auch heute |
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in der Regel noch das Engagement eines Verwerters nötig, um |
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eine professionelle kreative Betätigung zu ermöglichen. |
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Alternative Modelle wie „Crowdfunding“ (freiwillige |
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Zahlungen von Fans) sind jedenfalls bislang nicht |
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etabliert; ihr Potential wird unterschiedlich eingeschätzt. |
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Jedenfalls steht fest, dass professionelle Produktion von |
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kreativen Inhalten wegen der dem Produkt eigenen |
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Unsicherheit über den Erfolg eines Systems der |
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Risikofinanzierung bedarf, für das derzeit vor allem die |
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Verwerter einstehen. |
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Dies bedeutet keineswegs, dass nicht auch jenseits der |
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Kreativwirtschaft im Internet zunehmend kreative Leistungen |
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erbracht werden. Auch werden gerade im digitalen Bereich |
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viele neue Konstellationen abseits der klassischen |
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Verwertungsmodelle erprobt. Solch neuartige Ansätze von |
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Werkverwertungen sind in die Diskussion um die künftige |
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Gestaltung der Immaterialgüterrechte einzubeziehen. |
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Wandel kreativer Leistung und ihrer Wertschätzung |
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Neben originäre künstlerische oder sonstige kreative |
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Produktion ist mit den Möglichkeiten der digitalen Technik |
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zunehmend auch die Bearbeitung und anschließende |
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Neuveröffentlichung vorhandenen Materials getreten. Auf |
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diese Weise ist in den letzten Jahren eine blühende Kultur |
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von Remixes und Mash-ups entstanden. Musikstücke und Filme |
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werden neu zusammengeschnitten, einzelne Werke werden |
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miteinander und über mediale Grenzen hinweg neu kombiniert. |
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Künstlerische Möglichkeiten, wie sie in den zwanziger |
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Jahren des 20. Jahrhunderts die klassische Moderne für sich |
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entdeckte, sind damit zu einem Teil der Populärkultur |
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avanciert. Nicht zuletzt haben dabei die satirischen und |
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kritischen Spielarten von Collage und Montage eine |
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Renaissance erlebt. Nicht nur die Produktion, auch die |
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Distribution kreativer Inhalte ist im Wandel begriffen. Das |
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Internet ermöglicht eine nahezu kostenlose Vervielfältigung |
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und Verbreitung selbsterstellter digitaler Inhalte. Je mehr |
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Produktion, Distribution und Rezeption zusammenfallen, wie |
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es für das nicht-kommerzielle kreative Schaffen |
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charakteristisch ist, desto mehr wandelt sich der Charakter |
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des künstlerischen Schaffens selbst. Solche Tendenzen sind |
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nicht adäquat erfasst, betrachtet man sie lediglich als |
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Versuche von Laien, mit professionellen Künstlern in |
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Konkurrenz treten zu wollen. Vielmehr können die Produkte |
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jener Kreativität im Kontext ihrer massenhaften Verbreitung |
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selbst zum Mittel von Kommunikation werden (z.B. |
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Videoantworten bei YouTube). |
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Je mehr die Referenz auf andere Werke Gegenstand neuer |
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kreativer Leistungen wird, desto mehr kann das |
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Verwertungsrecht im Hinblick auf die Kreativität |
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einschränkend wirken, wenn die Leistung der Allgemeinheit |
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dadurch nicht mehr zur Verfügung steht. Es ist eine |
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Voraussetzung für die wirtschaftliche Nutzung des |
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Ursprungswerkes und damit für die Investition in neue |
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Schöpfungen, kann aber auch zugleich die kreative |
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Bezugnahme auf vorhandene Werke behindern. |
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Mit diesen Entwicklungen scheint auch eine Veränderung der |
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Haltung zum Immaterialgüterrecht einherzugehen, die aber |
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auch durch andere Vorgänge unterstützt wird. Als das |
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Internet der breiten Masse zugänglich wurde, wurde durch |
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Computerindustrie und Provider in deren Werbung für ihre |
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Produkte suggeriert, Inhalte stünden im Internet kostenlos |
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zur Verfügung. Der Kauf der Hardware berechtigte scheinbar |
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dazu, alle Inhalte unentgeltlich nutzen zu können. Ein |
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Ausdruck der Wertschätzung erschien nicht notwendig. |
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Da die Verwerter das Netz zunächst nicht als relevanten |
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Absatzmarkt betrachteten, stellten zahlreiche |
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Inhalteanbieter von Anfang an viele Inhalte kostenlos zur |
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Verfügung. |
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Darüber hinaus gab es nicht von Anfang an die Möglichkeit, |
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im Netz mit einem Äquivalent von Bargeld zu bezahlen, daher |
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konnten sich bis heute nur wenige Geschäftsmodelle für |
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bezahlte Inhalte entwickeln. Meist stellte die |
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Kreativwirtschaft Inhalte kostenlos zur Verfügung und |
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finanzierte dies durch Werbung o.ä.. Hinzu kamen |
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Tauschbörsen, auf denen für den Teilnehmer oft nicht |
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erkennbar ist, ob die zum Kopieren zur Verfügung gestellten |
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Inhalte urheberrechtlich geschützt sind. Die Menschen, die |
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sich mit der neuen Netz-Welt vertraut machten, nahmen an, |
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dass zwar für den Zugang zum Netz, nicht aber für den |
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Zugang zu Inhalten bezahlt werden musste. Da beim |
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Kopiervorgang die Ursprungsdatei erhalten bleibt, fallen |
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das Erzeugen und Begründen eines Unrechtsbewusstseins und |
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die Vergleichbarkeit mit dem Diebstahl materieller |
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Gegenstände schwer. Kommerzielle legale Download-Angebote |
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waren zudem meist kompliziert, während Tauschbörsen über |
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eine große Nutzerfreundlichkeit verfügten und somit immer |
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mehr Zulauf erhielten. Hier, wie bei der Abspielbarkeit |
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(Ländercode, Kompatibilität mit freier Software) gekaufter |
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DVDs, versäumte es die Kreativindustrie, attraktive |
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Angebote zu machen und setzte stattdessen verstärkt auf die |
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Verfolgung und Kriminalisierung sogenannter „Raubkopierer“. |
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Diese Überlegungen verweisen auf die Bedeutung der sozialen |
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Normen im Bereich der Immaterialgüter. Gerade im Internet |
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kann olitik nicht davon setzen, dass die Regeln des |
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Immaterialgüterrechts grundsätzlich akzeptiert und durch |
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soziale Regeln faktisch von selbst durch gesetzt werden. |
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Simon Hirscher ist dagegen
Das ist mir zu plakativ, zu kurz und vor allem gefährlich weit weg von der Wahrheit.
Bitte schaue Dir doch einmal die bereits vorhandenen Vorschläge und die Kommentare zur Privatkopie (und anderen Papieren) an. Da wird dieses Thema nämlich bereits diskutiert und zwar in einer umfassenderen Weise: Link.
Ich teile Deine Meinung ja im Kern, lehne den Vorschlag in dieser Form jedoch ab.