Papier: 3.02 (Rechtsdurchsetzung)

Version: "Kulturwertmark Kulturflatrate mit manueller Verteilung"

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Der Text verglichen mit der Originalversion

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Vorschlag

Kulturwertmark / "Kulturflatrate mit manueller Verteilung"

Wie bereits im Vorschlag "Vorratsdatenspeicherung für Hoster und Anonymisierungsdienste gegen Urheberrechtsverletzungen" erwähnt, setzt die Beibehaltung des Urheberrechts im privatwirtschaftlichen Sinne, also mit Preisgestaltung und Distributionshoheit durch die Rechteinhaber, eine effektive Rechtsdurchsetzung dieses auch im öffentlichen Bereich des Internets voraus, was wiederum nicht ohne die gegebenenfalls mögliche Aufhebung der Anonymität der Nutzer durch Vorratsdatenspeicherung bei Providern, Sharehostern, Anonymisierungsdiensten ect. sowie der Blockade unkooperativer ausländischer Anbieter machbar sein wird.

Da diese Maßnahmen allerdings aufgrund von Bedenken bezüglich des Datenschutzes und der Garantie der Meinungsfreiheit äußerst umstritten sind, man aber auch nicht ganz auf die Entlohnung der Urheber im digitalen Zeitalter verzichten möchte, wird oft auf die sogenannte Kulturflatrate verwiesen, bei der die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen im Internet komplett eingestellt und urheberrechtlich geschützte Werke über eine vom Staat zu erhebende Zwangsabgabe auf Internetzugänge pauschal vergütet werden sollen.

Neben der damit einhergehenden de facto Abschaffung der Marktwirtschaft im Bereich des Urheberrechts und dem Charakter der Zwangsabgabe wird dabei allerdings oft kritisiert, dass zur Verteilung der Einnahmen aus der Kulturflatrate an die Urheber eine weitere zentrale Institution oder Verwertungsgesellschaft - ähnlich der GEMA o.ä. - geschaffen werden müsste, welche dann die Gelder auf Basis diffuser interner Regeln oder Verteilungsschlüssel ausschütten würde, da eine komplette Erfassung des medialen Nutzungsverhaltens der Bürger Zwecks Berechnung der Ausschüttungsanteile ebenfalls gravierende datenschutzrechtliche Einschnitte zur Folge hätte. Daher entstand die Idee der "Kulturflatrate mit manueller Verteilung", bei dem jeder Nutzer den von ihm zu entrichtenden Beitrag zur Kulturflatrate selbst auf die Künstler seiner Wahl verteilen kann. Die Gelder, die niemandem zugewiesen werden, werden nach einer gewissen Zeit automatisch auf alle Künstler gemäß ihren bisherigen Stimmenanteilen aufgeteilt, ähnlich wie bei Wahlen Nichtwähler im Grunde für die prozentuale Sitzverteilung des Wahlergebnisses der aktiven Wähler stimmen.

Der Chaos Computer Club hat diese Grundidee in seinem kürzlich vorgelegten Konzept der "Kulturwertmark" aufgegriffen, wobei hier durch die Verwendung von David Chaums Implementierung digitalen Bargelds sichergestellt werden soll, dass die Zuweisung der Kulturflatrategelder durch den Bürger vollständig anonym geschieht.

Das Kulturwertmark-System soll dabei von einer zu diesem Zwecke zu gründenden unabhängigen Stiftung betrieben werden, bei der die Künstler ihre Werke registrieren lassen müssen, um für diese dann jeweils eine eindeutige Identifikationsnummer zugewiesen zu bekommen. Den Nutzern wird nun das monatlich von ihnen eingezogene Geld für die Kulturflatrate in Form von sogenannten Kulturwertmark (in Anlehnung an das Wort "Wertmarke") ausgezahlt, die diese dann mithilfe der Identifikationsnummern nach ihrem persönlichen Geschmack an beliebige Künstler verteilen können. Die digitalen Münzen müssen hierbei zwar neben Angaben zum nominellen Wert der Münze, einem Ablauf- oder Prägedatum (Zwecks der bereits erwähnten Zwangsverteilung der nicht zugewiesenen Gelder nach einem bestimmten Zeitraum) auch eine eindeutige Kennnummer enthalten, um die mehrfache Zahlung mit derselben Münze zu verhindern, diese ist aber der Ausgabeinstanz durch die Verwendung von Chaums Konzept der "blinden Signaturen" bei der Ausgabe unbekannt, sodass die Anonymität des Nutzers bei der Zuweisung von Kulturwertmark an einen Künstler prinzipiell gewahrt bleiben kann.

Allerdings sieht das Konzept des Chaos Computer Club neben dem technischen Verfahren zur Kulturflatrate noch weitere Zusätze vor. Namentlich das ein Künstler an seinem Werk die Rechte verliert und dieses unter die sogenannte "Creative Commons Lizenz" gestellt werden soll, sobald er mit diesem über das Kulturwertmark-System einen bestimmten Geldbetrag eingenommen hat oder es eine bestimmte Zeit lang (zum Beispiel 5 Jahre) beim Kulturwertmark-System registriert war oder das zudem die Geldsumme, die von den Bürgern für eine bestimmte Kunstrichtung, einen bestimmten Künstler oder ein bestimmtes Werk ausgegeben werden darf begrenzt werden soll, um eine "Ballung von Zahlungen an die üblichen Mainstream-Big-Names (zu) verhindern", was ich allerdings für bedenklich halte, da die Einführung des Kulturwertmark-Systems an sich bereits schon eine gravierende Einschränkung der marktwirtschaftlichen Prinzipien wäre.

Zudem muss das Missbrauchspotential soweit wie möglich eingedämmt werden, da die Gefahr besteht das Kulturwertmark-System zu umgehen, indem man ein "Pseudo-Werk" einreicht und sich anschließend selbst die eigenen Kulturwertmark zuweist, wobei man durch die Beteiligung an der Zwangsausschüttung aller nicht verteilten Kulturwertmark dabei sogar noch Gewinn machen würde! Geradezu verschärft würde diese Problematik noch durch die Idee des Chaos Computer Club zusätzliche Kulturwertmark auf freiwilliger Basis erwerben zu können worauf man deshalb meiner Meinung nach verzichten sollte.

Um die Missbrauchsgefahr einzudämmen sollte man daher bei der "Kulturflatrate mit manueller Verteilung" einem einzelnen Künstler maximal 10% des eigenen Budgets zuweisen können, was allerdings bei der "Kulturwertmark" aufgrund der Anonymität der Zahlungen nicht möglich sein wird, weshalb ich vorschlagen würde stattdessen eine Auszahlungsgrenze einzuführen, sodass man nur Geld aus dem Kulturwertmark-System erhalten kann, wenn dem Urheber der Werke (nicht der Produktionsfirma, die eventuell das Geld erhält und ggf. mehrere Künstler vertritt) innerhalb einer bestimmten Zeit ein gewisser Mindestbetrag (z.B. 1000 Euro pro Jahr) an Zahlungen (ohne Anrechnung der Zahlungen aus der Zwangsausschüttung) zugewiesen worden ist und ansonsten das Geld wieder an das Kulturwertmark-System zurück fällt. Das Kaufen oder Anbieten von Kulturwertmark sollte zudem analog zu § 108b StGB unter Strafe stehen.

Das Modell Kulturflatrate / Kulturwertmark mag zwar auch keine "perfekte Lösung" sein, ist aber meiner Ansicht nach abseits der Kontrolle des Internets mittels Vorratsdatenspeicherung, Websperren ect. die einzig machbare Alternative dazu, möchte man das Urheberrecht im digitalen Zeitalter nicht gleich komplett abschaffen oder es zum "zahnlosen Tiger" verkommen lassen.

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