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Durchaus interessantes Modell, für Urheber besser als alle bisherigen Versuche, deren Entrechtung zu kompensieren.
Ich bin allerdings immer noch neutral, da es noch einige Probleme wie z.B. die hohe Missbrauchsgefahr gibt.
Die Einführung einer Begrenzung der Möglichkeit, von seinem Budget zu spenden, finde ich nicht gut, da es den Nutzer zu sehr einschränkt. Wenn er womöglich nur ein Werk bewußt wahrgenommen und richtig gut findet, dann sollte er dies auch zu Ausdruck bringen können.
Jeder Quotenregelung stehe ich auch eher skeptisch gegenüber, da sie in der Tat einen sehr starken Eingriff in die Meinungsfreiheit darstellt - denn die Kulturwertmarkt ist in meinen Augen eine anonyme Meinungsäußerung über die Qualität eines Werkes. Außerdem stellt sich mir dann grundsätzlich die Frage, wer diese Quoten denn festlegen soll bzw. wer definieren soll, was zu welcher Kunstrichtung gehört. Außerdem gehört für meine Begriffe der Sozialausgleich zwischen erfolgreichen und bedürftigen nicht ins Honorarwerk, sondern in die Besteuerung.
Eine zeitlichen Beschränkung der Möglichkeit der Spende ist in meinen Augen auch problematisch, denn
es erscheint ungerecht, wenn Werke, die sich womöglich als Spätzünder oder vielleicht als Longseller auf niedrigem Niveau erweisen, benachteiligt werden gegenüber einen schnellem Fackelfeuer. Ich hätte auch die Befürchtung, daß ein wahrer Werbesturm losgeht und alle Anbieter versuchen, in den ersten Jahren möglichst viel Wertmarken einzusammeln.
Eine weitere offene Frage ist die, ob die der Anzahl der Werke eines Urhebers eine Rolle spielen sollte bei der Frage der Verteilung des "Restes": Denn ein Urheber kann ja u.U. einen Haufen kleiner, evtl. relativ unscheinbarer Werke (z.B. Infografiken, Landkarten etc.) geschaffen haben, die viele Konsumenten oft benutzen, ihnen aber direkt keinen Wert zumessen (weswegen sie sie aber trotzdem oft kopiert werden und auf jeden Fall unters UrhG fallen).
Und das Risiko des Mißbrauchs, an mehreren Punkten des Systems, ist groß:
-Urheberkennung: Was passiert, wenn Werke im Netz kursieren mit falscher Kennung oder ohne Kennung (weil sie entfernt wurde....)
-Pseudoanmeldung, verstärkt noch durch die von mir angeregte Berücksichtigung der Zahl der Werke
-womöglich bevorzugung Werke mit starker Motivationswirkung: Musik, Filme und Romane lösen beim Betrachter evtl. eher die Initative auf, Geld zu spenden als Werke des eher nüchternen Gebrauchs, Fachbücher, Landkarten, obwohl die Nutzer der letzteren durchaus Geld dafür ausgeben würden, wenn sie nicht kostenlos im Netz sind.
ernesto ist dagegen
Durchaus interessantes Modell, für Urheber besser als alle bisherigen Versuche, deren Entrechtung zu kompensieren. Ich bin allerdings immer noch neutral, da es noch einige Probleme wie z.B. die hohe Missbrauchsgefahr gibt. Die Einführung einer Begrenzung der Möglichkeit, von seinem Budget zu spenden, finde ich nicht gut, da es den Nutzer zu sehr einschränkt. Wenn er womöglich nur ein Werk bewußt wahrgenommen und richtig gut findet, dann sollte er dies auch zu Ausdruck bringen können. Jeder Quotenregelung stehe ich auch eher skeptisch gegenüber, da sie in der Tat einen sehr starken Eingriff in die Meinungsfreiheit darstellt - denn die Kulturwertmarkt ist in meinen Augen eine anonyme Meinungsäußerung über die Qualität eines Werkes. Außerdem stellt sich mir dann grundsätzlich die Frage, wer diese Quoten denn festlegen soll bzw. wer definieren soll, was zu welcher Kunstrichtung gehört. Außerdem gehört für meine Begriffe der Sozialausgleich zwischen erfolgreichen und bedürftigen nicht ins Honorarwerk, sondern in die Besteuerung.
Eine zeitlichen Beschränkung der Möglichkeit der Spende ist in meinen Augen auch problematisch, denn es erscheint ungerecht, wenn Werke, die sich womöglich als Spätzünder oder vielleicht als Longseller auf niedrigem Niveau erweisen, benachteiligt werden gegenüber einen schnellem Fackelfeuer. Ich hätte auch die Befürchtung, daß ein wahrer Werbesturm losgeht und alle Anbieter versuchen, in den ersten Jahren möglichst viel Wertmarken einzusammeln.
Eine weitere offene Frage ist die, ob die der Anzahl der Werke eines Urhebers eine Rolle spielen sollte bei der Frage der Verteilung des "Restes": Denn ein Urheber kann ja u.U. einen Haufen kleiner, evtl. relativ unscheinbarer Werke (z.B. Infografiken, Landkarten etc.) geschaffen haben, die viele Konsumenten oft benutzen, ihnen aber direkt keinen Wert zumessen (weswegen sie sie aber trotzdem oft kopiert werden und auf jeden Fall unters UrhG fallen).
Und das Risiko des Mißbrauchs, an mehreren Punkten des Systems, ist groß:
-Urheberkennung: Was passiert, wenn Werke im Netz kursieren mit falscher Kennung oder ohne Kennung (weil sie entfernt wurde....) -Pseudoanmeldung, verstärkt noch durch die von mir angeregte Berücksichtigung der Zahl der Werke -womöglich bevorzugung Werke mit starker Motivationswirkung: Musik, Filme und Romane lösen beim Betrachter evtl. eher die Initative auf, Geld zu spenden als Werke des eher nüchternen Gebrauchs, Fachbücher, Landkarten, obwohl die Nutzer der letzteren durchaus Geld dafür ausgeben würden, wenn sie nicht kostenlos im Netz sind.
....okay, mittlerweile bin ich auch eher dagegen.