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    eberhardhilf · angelegt
     

    Ich stimme dem zu. Genauer sollte (wie entsprechend bei dem Wittern-Vorschlag) vom Zweck der Verwendung der Dokumente aus B+W ausgegangen werden: d.h. wer Werke aus B+W zum Zwecke der Forschung, akademischen Ausbildung, akademische Verwendung (Gutachten schreiben, Berufungskommissionen etc.) verwenden will, dafuer muss eine digitale Kopie der Werke universell zur Verfuegung gehalten werden- und das ist eine staatliche Aufgabe, mindestens jedoch, einen sicheren gesetzlichen Rahmen zu setzen.