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  • Es gibt bereits eine derartige Bestimmung im UrhG:

    § 5 Amtliche Werke (1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen…

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