Urheberrechte für Kommentare stärken - Historie

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  • Urheberrechte für Kommentare stärken

    von JanDark, angelegt

    Das Urheberrecht für Kommentare in Onlineveröffentlichungen (Blogs, Online-Zeitungen, Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender) usw. sollte gestärkt werden (TMG, Urhebergesetz). Viele Onlineangebote machen ihre Site attraktiver durch Beischaltung von Leserkommentaren.

    Bisher wird den Urhebern der Kommentare einseitig nur Pflichten auferlegt (keine Beleidigungen, irgendwelche Regeln einhalten, Abstinenz von Flamewars, usw. Vergütung wie bei anderen Urhebern wird in der Regel nicht gezahlt unabhängig von der Länge des Beitrags. Auch nicht von der VG Wort.

    Deswegen sollte die Urheber mindestens auf Augenhöhe gehoben werden und eine Pflicht zur Veröffentlichung eingeräumt werden, wenn der Veranstalter sein Angebot durch die Kommentare bereichern will. Es wird niemand gezwungen Kommentare als solche freizugeben. Aber wenn zur Abgabe gerufen wird, dann soll nur durch die allgemeinen Gesetze die Veröffentlichung im Problemfall die Meinungsfreiheit beschränkt werden.

    Häufig werden durch "Community-Manager" (Vorzensoren) Kommentare mit Hinweis auf das Beleidigungsrecht die Meinungsfreiheit eingeschränkt. Beleidigung ist eine Straftat, die nur auf Antrag verfolgt wird. Also ist eine Berufung auf Beleidigung durch Vorzensoren mehrfach problematisch. Die Zensoren maßen sich an, wie ein Richter zu urteilen, ohne dazu befähigt zu sein, ohne einen Antrag des Beleidigten zu haben und sie verweigern dem Kommentator bei einer Straftat rechtliches Gehör. Hier werden gleich mehrere Rechtsgrundsätze verletzt.

    Wenn jemand keine Kommentare publizieren will, braucht er diese Funktionalität nicht anzubieten. Will er die Meinungen anderer Menschen veröffentlichen zu seinem eigenen Vorteil, dann muss er sich an die allgemeinen Rechtsgrundsätze unseres Zusammenlebens halten und nicht die Rechtsordnung verwillküren.

    Deshalb muss das Telemediengesetz und das Urhebergesetz dringend mit der allgemeine Rechtsordnung in Übereinstimmung gebracht werden.