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Publiziertes Wissen für Wissenschaft genehmigungsfrei und für Bildung auch vergütungsfrei nutzen


Die Nutzung publizierter Werke in BuW ist für Zwecke wissenschaftlicher Forschung genehmigungsfrei bzw. für Bildungszwecke genehmigungsfrei und vergütungsfrei gestattet, sofern die jeweilige Nutzung durch den Zweck der Nutzung gerechtfertigt ist.

Diesem Vorschlag liegt eine Empfehlung des renommierten Wittem-Projekts von April 2010 für einen European coypright code zugrunde (http://www.copyrightcode.eu/). Bei den dort angeführten Schrankenregelungen gibt es einen Art. 5.2, „Uses for the purpose of freedom of expression“ und einen Art 5.3 „Uses to promote social, political and cultural objective“s. Und da heißt es an den entsprechenden Stellen, dass die genehmigungsfreie Nutzung publizierter Werke bei entsprechende Vergütung und nur für den in den Artikeln angesprochenen Zweck nutzbar sind, ohne jede weiteren Einschränkung: „use for purposes of scientific research“ und “use for educational purposes”

Begründung – s. den entsprechenden Text im Vorschlag „Einführung eines § 45b UrhG als allgemeine Bildungs- und Wissenschaftsklausel“


Diskussionen

  • HaSi ist dafür
    +3

    Ich stimme diesem Vorschlag zu; denn nur durch barrierefreien Zugang zur benötigten Information kann die Wissenschaft Kreativität entfalten und die Innovation in unserer Gesellschaft optimal fördern. Für eine "Bildungsrepublik Deutschland" sollte es selbstverständlich sein, dass die Nutzung publizierter Werke im Netz zu Bildungszwecken genehmigungsfrei und vergütungsfrei ist. Das sollte - siehe Wittem - natürlich auch für alle europäischen Länder gelten.

  • eberhardhilf ist dafür
    +2

    Ich stimme dem zu. Genauer sollte (wie entsprechend bei dem Wittern-Vorschlag) vom Zweck der Verwendung der Dokumente aus B+W ausgegangen werden: d.h. wer Werke aus B+W zum Zwecke der Forschung, akademischen Ausbildung, akademische Verwendung (Gutachten schreiben, Berufungskommissionen etc.) verwenden will, dafuer muss eine digitale Kopie der Werke universell zur Verfuegung gehalten werden- und das ist eine staatliche Aufgabe, mindestens jedoch, einen sicheren gesetzlichen Rahmen zu setzen.

  • michaelkluck ist dafür
    +2

    Wie sonst soll Wissenschaft in Zukunft innovativ sein, wenn nicht durch schnelle und unkomplizierte Verfügbarkeit ihrer Ergebnisse! Für den Bereich Bildung und Wissenschaft ist das Prinzip der Allmende anzuwenden: gemeinsam produziertes Wissen muss auch allgemein zugänglich und nutzbar, niemand darf durch rechtliche oder finanzielle Barrieren ausgeschlossen werden.

  • Andrea_Kamphuis ist dafür
    +2

    Von einer solchen Regelung würde die Wissensgesellschaft sehr profitieren - bin dafür! Die jetzigen Regelungen zur Nutzung publizierter wissenschaftlicher Werke sind zu restriktiv. Viele Menschen in Bildungseinrichtungen oder zum Beispiel in der Wissenschaftsberichterstattung kommen nur an einen Bruchteil der Werke mit vertretbarem Aufwand heran.

  • SV_Rider ist dafür
    +1

    darum

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