+6

Allgemeines Prinzip für Schrankenbestimmungen


Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die in Problemfeld: 1.11.03 Schrankensystematik / Fair-use angestellten Überlegungen im Urheberrecht operativ umzusetzen. Es wird als unumgänglich angesehen, dem bislang für Schrankenbestimmungen als unüberschreitbar angesehen Dreistufentest ein anderes gleichwertiges Prinzip gegenüberzustellen. Dabei sollte eine direkte Übernahme des zwar an sich attraktiven, aber eher auf das angelsächsiche Copyright ausgerichteten Fair-use-Prinzips vermieden werden.

Vorschlag: Dem "Abschnitt 6 Schranken des Urheberrechts" (UrhG) soll folgender Text vorgegeben werden:

Das herausragende Ziel des Urheberrechts besteht darin, die intellektuelle Entwicklung eines jeden Menschens in allen gesellschaftlichen Bereichen zu befördern. Konkrete Schrankenbestimmungen des Urheberrechts müssen sich an diesem Ziel orientieren und sollen eine genehmigungsfreie (nicht in jedem Fall vergütungsfreie) Nutzung veröffentlichter Werke ermöglichen, sofern für diese ein breiter gesellschaftlicher Konsens vorhanden oder zu erwarten ist und für Rechteinhaber zumutbar ist.


Diskussionen

"Bisher wurden keine Argumente hinzugefügt.

Versionen


    1. Sie können einen Vorschlag unterstützen oder ablehnen.

    2. Und ihn in Ihre Beobachtungsliste aufnehmen.

    3. Informationen über den Vorschlag einsehen...

    4. ...Schlagworte für diesen Vorschlag hinzufügen...

    5. ...oder den Vorschlag mit anderen per Facebook, Google+ oder Twitter teilen.

    6. Kommentare können Sie nicht nur bewerten...

    7. ...sondern auch dazu verfasste Antworten einsehen...

    8. ...selbst eine Antwort zu einem Argument schreiben...

    9. ... und neue Argumente einbringen.

    10. Oder aktiv den Vorschlag mitgestalten und Alternativen einbringen.