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Beispiel Handlungsempfehlung 3


(Wichtiger Hinweis: Diese Handlungsempfehlung entstammt dem Bericht der Enquete-Kommission „Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft“ von 1997 und dient nur als formales Beispiel!):

"Der Erschöpfungsgrundsatz innerhalb des Verbreitungsrechtes, das traditionell nur körperliche Gegenstände erfaßt, sollte nicht auf elektronisch übermittelte Dienstleistungen ausgedehnt werden."


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