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Beispiel Handlungsempfehlung 1


(Wichtiger Hinweis: Diese Handlungsempfehlung entstammt dem Bericht der Enquete-Kommission „Zukunft der Medien in Wirtschaft und Gesellschaft - Deutschlands Weg in die Informationsgesellschaft“ von 1997 und dient nur als formales Beispiel!):

"Die Schaffung einer neuen Werkart nach § 2 UrhG ist nicht erforderlich. Der zentrale Schutzstandard des deutschen Urhebrrechts - persönliche geistige Schöpfung - sollte keinesfalls abgesenkt werden."


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