Datenbanken und digitale Werke, deren Herstellung von Steuergeldern finanziert wurde, sollten allen Bürgern frei zur Verfügung gestellt werden. Die Behörden sollten sich nicht auf das Urheberrecht berufen können, um die Verwendung oder Verbreitung einzuschränken.
Werden externe Firmen mit der Verwaltung oder Bereitstellung der Daten beauftragt, so sollen auch diese kein Urheberrecht an den Werken erhalten.
Beispiele wären die Bundesdruckerei oder die Juris GmbH, die z.B. Gesetze im Internet bereitstellen. Sie sollen sich nicht auf das Urheberrecht berufen können, um z.B. das Kopieren oder das automatisierte Verarbeiten von Gesetzen zu behindern.
Vergleiche auch die Rechtslage in den USA: Dort ist jedes Werk welches von der Regierung erstellt wird gemeinfrei.