Wirksamkeit digitaler Kopierschutzmaßnahmen - Historie

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  • Wirksamkeit digitaler Kopierschutzmaßnahmen

    von G. Jacobs (bitclown), angelegt

    Bezugnahme

    Im Papier 1.08.1, der Problembeschreibung in Bezug auf die Privatkopie, wird die Umgehungsverbot technischer Maßnahmen aus §95a UrhG angesprochen.

    Ausgangssituation

    Es wird angezweifelt und die Meinung unterstützt (1, 2), ob es aus technischer Sicht tatsächlich einen wirksamen Kopierschutz geben kann. Wenn eine Wirksamkeit gar nicht gegeben sein kann, dann erübrigen sich sämtliche diesbezüglichen, gesetzlichen Regelungen.

    Unabhängig von der Wirksamkeit einer Kopierschutzmaßnahme, wird durch ein generelles Umgehungsverbot auch eine legitime Außerkraftsetzung von DRM (Digitales Rechtemanagement) verhindert.

    Ziele

    1. Eine explizite und kritische Erwähnung der Problematik durch die Kommission ist gewünscht.
    2. Ein Hinwirken der Kommission auf die Streichung der kritisierten Regelungen aus dem Urheberrecht ist gewünscht.

    Relevanz

    Die angesprochene Problematik ist nahezu ausschließlich bei digitalen Medien gegeben und auch erst durch vergleichsweise junge Gesetzesänderungen hervorgerufen worden. Das Thema ist daher gedeckt durch den Einsetzungsbeschluß des Bundestages (Drucksache 17/950).

    Der Vorschlag bezieht sich auf das vorliegende Papier der Projektgruppe und ist daher direkt der Projektgruppe Urheberrecht zugeordnet.

  • Wirksamkeit digitaler Kopierschutzmaßnahmen

    von G. Jacobs (bitclown), angelegt

    Bezugnahme

    Im Papier 1.08.1, der Problembeschreibung in Bezug auf die Privatkopie, wird die Umgehungsverbot technischer Maßnahmen aus §95a UrhG angesprochen.

    Ausgangssituation

    Es wird angezweifelt und die Meinung unterstützt (1, 2), ob es aus technischer Sicht tatsächlich einen wirksamen Kopierschutz geben kann. Wenn eine Wirksamkeit gar nicht gegeben sein kann, dann erübrigen sich sämtliche diesbezüglichen, gesetzlichen Regelungen.

    Unabhängig von der Wirksamkeit einer Kopierschutzmaßnahme, wird durch ein generelles Umgehungsverbot auch eine legitime Außerkraftsetzung Link: http://urheberrecht.enquetebeteiligung.de/comment/891 von DRM Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Digitale_Rechteverwaltung (Digitales Rechtemanagement) verhindert.

    Ziele

    1. Eine explizite und kritische Erwähnung der Problematik durch die Kommission ist gewünscht.
    2. Ein Hinwirken der Kommission auf die Streichung der kritisierten Regelungen aus dem Urheberrecht ist gewünscht.

    Relevanz

    Die angesprochene Problematik ist nahezu ausschließlich bei digitalen Medien gegeben und auch erst durch vergleichsweise junge Gesetzesänderungen hervorgerufen worden. Das Thema ist daher gedeckt durch den Einsetzungsbeschluß des Bundestages (Drucksache 17/950).

    Der Vorschlag bezieht sich auf das vorliegende Papier der Projektgruppe und ist daher direkt der Projektgruppe Urheberrecht zugeordnet.

  • Wirksamkeit digitaler Kopierschutzmaßnahmen

    von G. Jacobs (bitclown), angelegt

    Bezugnahme

    Im Papier 1.08.1, der Problembeschreibung in Bezug auf die Privatkopie, wird die Umgehungsverbot technischer Maßnahmen aus §95a UrhG angesprochen.

    Ausgangssituation

    Es wird angezweifelt und die Meinung unterstützt (1, 2), ob es aus technischer Sicht tatsächlich einen wirksamen Kopierschutz geben kann. Wenn eine Wirksamkeit gar nicht gegeben sein kann, dann erübrigen sich sämtliche diesbezüglichen, gesetzlichen Regelungen.

    Ziele

    1. Eine explizite und kritische Erwähnung der Problematik durch die Kommission ist gewünscht.
    2. Ein Hinwirken der Kommission auf die Streichung der kritisierten Regelungen aus dem Urheberrecht ist gewünscht.

    Relevanz

    Die angesprochene Problematik ist nahezu ausschließlich bei digitalen Medien gegeben und auch erst durch vergleichsweise junge Gesetzesänderungen hervorgerufen worden. Das Thema ist daher gedeckt durch den Einsetzungsbeschluß des Bundestages (Drucksache 17/950).

    Der Vorschlag bezieht sich auf das vorliegende Papier der Projektgruppe und ist daher direkt der Projektgruppe Urheberrecht zugeordnet.