1.11.01 Problemfeld: Nicht-kommerzielle, private Bearbeitung

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    von EnqueteBuero, angelegt
    1 Die zunehmende Digitalisierung und weltweite Vernetzung
    2 senkt die Schwelle für die Erstellung und die Distribution
    3 von Inhalten. Damit wird „demokratisiert“ die Werkschöpfung
    4 und die Werkvermittlung demokratisiert. Professionelle
    5 Werkvermittler, die sich damit befassen, Inhalte zu
    6 „verkörpern“ (etwa Buchverleger, Tonträgerhersteller, Film-
    7 und Videogrammhersteller) erleben vor diesem Hintergrund die
    8 stärksten Strukturveränderungen, weil der Wert ihrer
    9 Leistungen zwar noch geschätzt und genutzt, nicht aber mehr
    10 in jeder Hinsicht und für jeden Inhalt benötigt wird. Die
    11 Werknutzer verändern zum Teil ihre Rolle, indem die Nutzung
    12 oft der Produktion eigener Inhalte vorgeschaltet wird. Der
    13 Begriff des „Prosumenten“ bringt dies zum Ausdruck.
    14 Gleichzeitig gibt es im Netz Formen der Werknutzung, die
    15 zwar eine Anmaßung urheberrechtlicher Befugnisse mit sich
    16 bringen, aber nur äußerst selten im eigentlichen Sinne in
    17 wirtschaftliche Konkurrenz zu der professionellen
    18 Werkvermittlung treten, etwa weil sie nur der sozialen
    19 Kommunikation dienen (z.B. die Einbindung von geschützten
    20 Inhalten in eigene Videos, das Persiflieren von
    21 Originalvideos durch Einblendung neuer Tonspuren oder
    22 Veränderung von Bildsequenzen, auch in Form von
    23 „Fan-Videos“). Diese Nutzungshandlungen sind privater und
    24 allenfalls mittelbar (für den Plattformbetreiber)
    25 kommerzieller Natur. Sie fallen gleichwohl unter das
    26 geltende Urheberrecht, weil sie in der Regel die Schwelle
    27 einer freien Benutzung (§ 24 UrhG) nach der derzeit
    28 herrschenden Auffassung nicht erreichen. Bei der
    29 Neuveröffentlichung eines Werkes in kollagierter Form ist
    30 neben der Zustimmung des Urhebers regelmäßig auch die
    31 Zustimmung eines Leistungsschutzberechtigen einzuholen.
    32
    33 Wie die Europäische Kommission (2008: 20) im Grünbuch
    34 "Urheberrechte in der wissensbe-stimmten Wirtschaft"
    35 feststellt [Fußnote:
    36 http://ec.europa.eu/internal_market/copyright/docs/copyright
    37 -infso/greenpaper_de.pdf], enthält die Richtlinie 2001/29/EG
    38 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts
    39 bislang keine Schrankenbestimmung, die die Nutzung
    40 urheberrechtlich geschützter Werke zum Zwecke der Schaffung
    41 "neuer oder abgeleiteter Werke" erlauben würde. Wie die
    42 europäische Kommission weiterhin anmerkt, kann die
    43 "Verpflichtung, sich vor der Veröffentlichung von Adaptionen
    44 erst der Rechte des zugrunde liegenden Werks zu versichern,
    45 […] als Innovationshindernis angesehen werden, da sie der
    46 Verbreitung neuer, potenziell wertvoller Werke im Wege
    47 steht" (vgl zu der Notwendigkeit einer solchen Schranke auch
    48 Grassmuck 2011; Hilty 2007).
    49
    50 In diesem Bereich wird über die Einführung von Schranken für
    51 nutzergenerierte Inhalte disku-tiert, die private produktive
    52 Nutzerhandlungen erlauben und diese an eine
    53 Vergütungspflicht koppeln. Eine solche Ausnahme wurde auch
    54 auf europäischer Ebene bereits erwogen, wohl aber nicht
    55 weiter verfolgt. In der Praxis werden solche Nutzungen nur
    56 mäßig verfolgt. Es spricht manches dafür, dass selbst die
    57 betroffene Industrie sie nicht als ernsthafte Bedrohung
    58 ansieht, wenn sie so konstruiert ist, dass sie nur die
    59 genannten Bearbeitungen und öffentlichen Zugänglichmachungen
    60 erfasst. Allerdings dürfte eine solche Schranke auf der
    61 Ebene des europäischen Urheberrechts nur schwer
    62 durchzusetzen sein, denn die Informationsrichtlinie aus dem
    63 Jahr 2001, die einen abschließenden Katalog von Schranken
    64 bzw. erlaubnisfreien Nutzungen enthält, sieht sie nicht vor.
    65 Auch auf europäischer Ebene wird eine Flexibilisierung der
    66 Schrankenregelung diskutiert, eine Änderung der Richtlinie
    67 ist aber derzeit nicht absehbar.